Die Kommission für die Überprüfung der Gesetzgebung (CLR) wurde vom Sechsten Provisorischen Weltparlament durch den Erlass des Weltgesetzgebungsakts Nr. 17 eingerichtet.
Die Aufgabe der CLR besteht darin, die Weltgesetzgebung und die Weltgesetze, die das Weltparlament erlässt oder aus dem bisherigen Bestand des Völkerrechts übernimmt, daraufhin zu prüfen, ob eine bestimmte Gesetzgebung oder ein Gesetz veraltet, hinderlich oder mangelhaft geworden ist und die beabsichtigten Zwecke nicht mehr erfüllt; und dem Weltparlament entsprechende Empfehlungen zur Aufhebung, Änderung oder Ersetzung zu unterbreiten.
Mitglieder der Kommission:
CLR setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, darunter je zwei, die zu wählen sind von:
- das Haus der Völker,
- das Haus der Nationen,
- das Haus der Berater,
- das Kollegium der Weltrichter,
- den Welt-Ombudsmus
- und das Präsidium.
Die Mitglieder der Kommission haben eine Amtszeit von zehn Jahren und können für aufeinanderfolgende Amtszeiten wiedergewählt werden. Nach der ersten Bildung der Kommission wird alle fünf Jahre die Hälfte der Kommissionsmitglieder gewählt, wobei die ersten Amtszeiten für die Hälfte der Mitglieder nur fünf Jahre betragen.
Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Zuständige Regierungsorgane:
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.
Provisorisches Weltpräsidium,
Provisorische Weltregierung.
Weltparlament,
Weltregierung.
Präsidium,
Weltregierung.
Gesetzliche Finanzierungsagentur:
World Government Funding Corporation (WGFC),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Quellen:
1. Abschnitt 19.2.06, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
