Weltfinanzverwaltung (WFA):
Zu den Hauptaufgaben der Weltfinanzverwaltung gehören die folgenden:
Die Verfahren für die Erhebung von Einnahmen für die Weltregierung gemäß der Gesetzgebung des Weltparlaments einzurichten und zu betreiben, einschließlich Steuern, global verbuchter sozialer und öffentlicher Kosten, Lizenzen, Gebühren, Vereinbarungen zur Einnahmenaufteilung, Einkünfte aus supranationalen öffentlichen Unternehmen oder Projekten oder Ressourcenerschließungen sowie aller anderen Quellen.
Ein Planetares Rechnungsamt zu betreiben und darunter Kosten-Nutzen-Studien und -Berichte über das Funktionieren und die Tätigkeiten der Weltregierung und ihrer verschiedenen Organe, Abteilungen, Zweige, Büros, Ämter, Kommissionen, Institute, Behörden und sonstigen Teile oder Projekte zu erstellen. Bei der Erstellung solcher Studien und Berichte sind nicht nur die direkten finanziellen Kosten und Nutzen zu berücksichtigen, sondern auch menschliche, soziale, ökologische, indirekte, langfristige und sonstige Kosten und Nutzen sowie tatsächliche oder mögliche Gefahren und Schäden. Solche Studien und Berichte sollen außerdem darauf ausgelegt sein, etwaige Verschwendungen, Ineffizienzen, Fehlanwendungen, Korruption, Veruntreuungen, unnötige Kosten und sonstige mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
Kosten-Nutzen-Studien und -Berichte auf Ersuchen eines Hauses oder Ausschusses des Weltparlaments sowie des Präsidiums, des Exekutivkabinetts, des Welt-Ombudsmus, des Büros der Weltgeneralstaatsanwälte, des Obersten Weltgerichtshofs oder einer Verwaltungsabteilung oder einer Behörde des Integrativen Komplexes sowie auf eigene Initiative zu erstellen.
Ein Planetares Rechnungsprüfungsamt zu betreiben und darunter die Auszahlung der Mittel der Weltregierung für alle Zwecke, Projekte und Tätigkeiten zu überwachen, die ordnungsgemäß durch die Weltverfassung, das Weltparlament, die Weltexekutive und andere Organe, Abteilungen und Behörden der Weltregierung autorisiert sind.
Ein Planetares Bankensystem einzurichten und zu betreiben, mit dem Übergang zu einer gemeinsamen globalen Währung, gemäß den Bestimmungen spezifischer vom Weltparlament verabschiedeter Gesetzgebung.
Gemäß spezifischer vom Weltparlament erlassener Gesetzgebung und in Verbindung mit dem Planetaren Bankensystem die Verfahren eines Planetaren Währungs- und Kreditsystems einzurichten und umzusetzen, das auf nützlicher produktiver Kapazität und Leistung beruht, sowohl bei Gütern als auch bei Dienstleistungen. Ein solches Währungs- und Kreditsystem ist für die Verwendung innerhalb des Planetaren Bankensystems zur Finanzierung der Tätigkeiten und Projekte der Weltregierung sowie für alle anderen vom Weltparlament genehmigten finanziellen Zwecke konzipiert, ohne dass die Zahlung von Zinsen auf Anleihen, Investitionen oder sonstige Ansprüche auf finanzielles Eigentum oder Schulden erforderlich ist.
Kriterien für die Gewährung von Finanzkrediten festzulegen, auf der Grundlage von Erwägungen wie verfügbaren Arbeitskräften, Nützlichkeit, Kosten-Nutzen-Rechnung, menschlichen und sozialen Werten, Umweltgesundheit und Ästhetik, Minimierung von Ungleichheiten, Integrität, kompetenter Verwaltung, angemessener Technologie sowie potenzieller Produktion und Leistung.
Ein Planetares Versicherungssystem in Bereichen weltweiten Bedarfs einzurichten und zu betreiben, die nationale Grenzen überschreiten, und in Übereinstimmung mit der vom Weltparlament verabschiedeten Gesetzgebung.
Das Präsidium auf Wunsch bei der technischen Erstellung der Haushaltspläne für den Betrieb der Weltregierung zu unterstützen.
Leiter der Agentur:
Die Weltfinanzverwaltung wird von einer aus zehn Mitgliedern bestehenden Kommission beaufsichtigt, zusammen mit einem Leitenden Verwaltungsbeamten und einem Kabinettsminister oder Vizepräsidenten.
Die Kommission besteht aus je einem Kommissar, der zu benennen ist von:
- das Haus der Völker,
- das Haus der Nationen,
- das Haus der Berater,
- das Präsidium,
- das Kollegium der Weltrichter,
Die Kommissare haben eine Amtszeit von fünf Jahren.
Ämter und Systeme:
- Planetares Steueramt - Provisorisches Amt für Welteinnahmen (POWR)
- Planetarisches Rechnungsführungsamt
- Planetarisches Rechnungsprüfungsamt – Weltschatzamt
- Planetares Bankensystem - Zentralbank
- Planetarisches Währungssystem – Earth Dollar
- Planetares Kreditsystem - Earth Financial Credit Corporation
- Planetarisches Versicherungssystem
Sonstiges:
- Weltföderationsregierungszertifikate – ausgestellt vom Vorbereitungsausschuss des Volksweltkongresses (1950) - Senden Sie eine eingescannte Kopie des Zertifikats und die Angaben an [email protected]
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Zuständige Regierungsorgane:
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.
Provisorisches Weltpräsidium,
Provisorische Weltregierung.
Weltparlament,
Weltregierung.
Präsidium,
Weltregierung.
Gesetzliche Finanzierungsagentur:
World Government Funding Corporation (WGFC),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Quellen:
1. Abschnitt 19.2.06, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
