Der Agentur für technologische und ökologische Bewertung (ATEA) .
Zu den Hauptaufgaben der Agentur für technologische und ökologische Bewertung gehören die folgenden:
Einrichtung und Pflege einer Registrierung und Beschreibung aller bedeutenden technologischen Neuerungen samt Auswirkungsprognosen.
Die Auswirkungen und Folgen technologischer Neuerungen zu untersuchen, zu analysieren und zu bewerten, die entweder erhebliche vorteilhafte oder erhebliche schädliche oder gefährliche Folgen für das menschliche Leben oder für die Ökologie des Lebens auf der Erde haben können oder die besondere Vorschriften oder Verbote erfordern können, um Gefahren zu verhüten oder zu beseitigen oder um Vorteile zu sichern.
Umwelt- und ökologische Probleme zu untersuchen, zu analysieren und zu bewerten, insbesondere die Umwelt- und ökologischen Probleme, die sich aus etwaigen Eingriffen oder Veränderungen der Umwelt oder ökologischer Beziehungen ergeben können, die durch technologische Neuerungen, Prozesse der Ressourcenerschließung, Muster menschlicher Siedlungen, die Energieerzeugung, Muster der wirtschaftlichen und industriellen Entwicklung oder andere von Menschen verursachte Eingriffe und Veränderungen der Umwelt verursacht werden können oder die aus natürlichen Ursachen entstehen können.
Ein globales Überwachungsnetz zu unterhalten, um mögliche schädliche Auswirkungen technologischer Neuerungen und Umweltstörungen zu messen, damit Korrekturmaßnahmen entworfen werden können.
Empfehlungen auf der Grundlage technologischer und ökologischer Analysen und Bewertungen zu erarbeiten, die als Leitfaden für das Weltparlament, die Weltexekutive, die Weltverwaltung, die Agentur für Forschung und Planung sowie für die übrigen Organe, Abteilungen und Behörden der Weltregierung dienen können, ebenso für Personen im Dienst der Weltregierung sowie für nationale und lokale Regierungen und gesetzgebende Körperschaften.
Die freiwillige oder vertragliche Unterstützung und Beteiligung privater und öffentlicher Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderer Verbände und Organisationen bei der Arbeit der technologischen und ökologischen Bewertung zu gewinnen.
Die freiwillige oder vertragliche Unterstützung und Beteiligung privater und öffentlicher Universitäten und Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderer Organisationen bei der Erarbeitung und Entwicklung von Alternativen zu schädlichen oder gefährlichen Technologien und umweltschädigenden Tätigkeiten zu gewinnen, sowie bei der Erarbeitung von Kontrollen, um nutzbringende Ergebnisse aus technologischen Neuerungen zu sichern oder schädliche Ergebnisse aus technologischen Neuerungen oder Umweltveränderungen zu verhüten, alles vorbehaltlich der Umsetzungsgesetzgebung durch das Weltparlament.
Leiter der Agentur:
Die Agentur für technologische und ökologische Bewertung wird von einer aus zehn Mitgliedern bestehenden Kommission beaufsichtigt, zusätzlich zum Leitenden Verwaltungsbeamten und dem Kabinettsminister oder Vizepräsidenten.
Die Kommission besteht aus je einem Kommissar aus jeder der zehn Welt-Wahl- und Verwaltungs-Magna-Regionen.
Nominierungen, Ernennungen & Amtszeiten:
Die als Kommissare dienenden Personen werden vom Haus der Berater nominiert und anschließend vom Weltpräsidium für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
Weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht.
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Zuständige Regierungsorgane:
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.
Provisorisches Weltpräsidium,
Provisorische Weltregierung.
Weltparlament,
Weltregierung.
Präsidium,
Weltregierung.
Gesetzliche Finanzierungsagentur:
World Government Funding Corporation (WGFC),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Quellen:
1. Abschnitt 19.2.06, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
