Die Weltverwaltung für Grenzen und Wahlen (WBEA) arbeitet an der Festlegung der Grenzen für die grundlegenden Welt-Wahl- und Verwaltungsbezirke, die Welt-Wahl- und Verwaltungsregionen und Magna-Regionen sowie die Kontinentalabteilungen, zur Vorlage beim Weltparlament zwecks Genehmigung durch Gesetzgebungsakt. Außerdem nimmt sie bei Bedarf alle zehn oder fünf Jahre regelmäßige Anpassungen vor.
Zu den Hauptaufgaben der Weltverwaltung für Grenzen und Wahlen gehören die folgenden:
Die detaillierten Verfahren für die Nominierung und Wahl von Mitgliedern des Weltparlaments für das Haus der Völker und das Haus der Berater festzulegen, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Weltparlament.
Die Wahlen für Mitglieder des Weltparlaments für das Haus der Völker und das Haus der Berater durchzuführen. Und vor jeder Weltparlamentswahl erstellt die WBEA Wählerinformationsbroschüren für jeden Welt-Wahlbezirk oder eine geeignete Gruppe von Bezirken, mit der Beratung des Instituts für Regierungsverfahren und Weltprobleme, der Agentur für Forschung und Planung und der Agentur für technologische und ökologische Bewertung.
Die Regeln für weltweite politische Parteien festzulegen, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Weltparlament und vorbehaltlich der Überprüfung und Empfehlungen des Welt-Ombudsmus.
Die detaillierten Verfahren für Gesetzesinitiative und Referendum durch die Bürger der Erde festzulegen und Abstimmungen über supranationale oder globale Initiativen und Referenden in Verbindung mit Weltparlamentswahlen durchzuführen.
Auf Ersuchen anderer Organe der Weltregierung Volksabstimmungen durchzuführen und Empfehlungen zur Beilegung von Grenzstreitigkeiten abzugeben.
Alle fünf Jahre eine globale Volkszählung durchzuführen und vollständige demografische Analysen für die Erde zu erstellen und zu pflegen.
Leiter der Agentur:
Die Weltverwaltung für Grenzen und Wahlen wird von einer aus zehn Mitgliedern bestehenden Kommission geleitet, zusätzlich zum Leitenden Verwaltungsbeamten und dem Kabinettsminister oder Vizepräsidenten.
Die Kommission besteht aus je einem Kommissar aus zehn Welt-Wahl- und Verwaltungs-Magna-Regionen.
Nominierungen, Ernennungen & Amtszeiten:
Die als Kommissare dienenden Personen werden vom Haus der Berater nominiert und anschließend vom Weltpräsidium für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
Festgelegte Grenzen:
- Bezirke: Welt-Wahl- und Verwaltungsbezirke (WEADs)
- Regionen: Welt-Wahl- und Verwaltungsregionen (WEARs) und Welt-Wahl- und Verwaltungs-Magna-Regionen (WEAMRs)
- Abteilungen: Kontinentalabteilungen (CDs)
Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Weltparlament.
Verfahren:
- Verfahren zur Nominierung und Wahl von Abgeordneten des Weltparlaments in das Haus der Völker#
- Verfahren zur Nominierung und Wahl von Abgeordneten des Weltparlaments in das Haus der Berater#
- Verfahren für Gesetzesinitiative und Referendum durch die Bürger der Erde
- Verfahren zur Durchführung von Abstimmungen über supranationale oder globale Initiativen und Referenden im Zusammenhang mit Weltparlamentswahlen
#Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Weltparlament.
Welt-Parlaments-/Allgemeinwahlen:
- Regeln für weltweite politische Parteien - vorbehaltlich der Genehmigung durch das Weltparlament und vorbehaltlich der Überprüfung und Empfehlungen des Welt-Ombudsmus.
- Informationsbroschüren für Wähler
WBEA führt durch:
- Wahlen - für MWPs in das Haus der Völker und in das Haus der Berater
- Volksabstimmungen
- Globale Volkszählung
Kontakt:
E-Mail: [email protected]
Zuständige Regierungsorgane:
Provisorisches Weltparlament,
Provisorische Weltregierung.
Provisorisches Weltpräsidium,
Provisorische Weltregierung.
Weltparlament,
Weltregierung.
Präsidium,
Weltregierung.
Gesetzliche Finanzierungsagentur:
World Government Funding Corporation (WGFC),
Hauptsitz: #211 Overlook Cir, Clarkesville, Georgia, 30523, USA.
Quellen:
1. Abschnitt 19.2.06, Artikel 19 der Verfassung für die Föderation der Erde (CFoE).
Seite zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
